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   BGH, 17.11.1955 - 3 StR 358/55   

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https://dejure.org/1955,489
BGH, 17.11.1955 - 3 StR 358/55 (https://dejure.org/1955,489)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1955 - 3 StR 358/55 (https://dejure.org/1955,489)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1955 - 3 StR 358/55 (https://dejure.org/1955,489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verwirklichung einer Anstiftung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer versuchten Anstiftung - Anforderungen an die Begehung einer falschen uneidlichen Aussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 261
  • NJW 1956, 229
  • MDR 1956, 170
  • MDR 1956, 179
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 08.10.1925 - III 285/25

    Setzt der Tatbestand des § 159 StGB. voraus, daß die von dem Täter angestrebte

    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 358/55
    Dazu gehört das Absenden eines die Anstiftung enthaltenden Briefes auch dann, wenn der Brief denjenigen, an den er gerichtet ist, nicht erreicht (vgl RGSt 59, 370; Dreher, GoltdArch 1954, 11 [14]: Maurach Allg. Teil S 564).
  • BGH, 27.01.1955 - StE 22/54
    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 358/55
    Auch insoweit würde er dann nach § 49 a Abs. 1 StGB strafbar sein (vgl. BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54] [235 ff]).
  • RG, 21.05.1913 - IV 1339/12

    Ist § 49 a StGB. anwendbar, wenn derjenige, an den die Aufforderung zur Begehung

    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 358/55
    Dieser Tatbestand war nach herrschender Meinung nur erfüllt, wenn die die Aufforderung enthaltende Äußerung zur Kenntnis des Empfängers gelangt war (RGSt 26, 81; 47, 230): nach anderer Ansicht sollte es genügen, wenn sie ihm zugegangen war.
  • RG, 25.09.1894 - 2362/94

    Erfordert die Verurteilung desjenigen, welcher die Aufforderung zur Begehung

    Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 358/55
    Dieser Tatbestand war nach herrschender Meinung nur erfüllt, wenn die die Aufforderung enthaltende Äußerung zur Kenntnis des Empfängers gelangt war (RGSt 26, 81; 47, 230): nach anderer Ansicht sollte es genügen, wenn sie ihm zugegangen war.
  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Er handelte subjektiv mit sogenanntem "doppelten Anstiftervorsatz', der sich einerseits auf das Hervorrufen des Tatentschlusses bei beiden und andererseits auf die Vollendung der Haupttat bezog (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 17. November 1955 - 3 StR 358/55, BGHSt 8, 261, 263; vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101; vom 27. Juli 2000 - 4 StR 185/00, juris Rn. 8; vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NJW 2013, 1106 f.; Schröder, JuS 1967, 289, 290, 294).
  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Der Tatbestand ist bereits dann erfüllt, sobald der Täter eine Handlung begeht, die aus seiner Sicht unmittelbar zur Hervorrufung des Tatentschlusses bei dem anderen führt (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1955 - 3 StR 358/55, BGHSt 8, 261, 262).
  • BGH, 11.04.1957 - 4 StR 583/56

    Rechtsmittel

    Eine solche Verpflichtung ist jedoch von der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich abgelehnt worden (vgl BGHSt 7, 112; 8, 263 [BGH 17.11.1955 - 3 StR 358/55]; BGH 4 StR 135/55 vom 26 Mai 1955 und LM Nr. 6 zu § 142 StGB).
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